Informationen für Kaufinteressenten:
Sie wollen eine Immobilie kaufen und ich frage Sie nach Ihrem Ausweis... warum?!
Der Gesetzgeber verpflichtet mich, nach dem Geldwäschegesetz im Zuge von Immobilienverkäufen, von den Vertragsparteien (Verkäufer & Käufer) die Personalien und weitere Daten zu erfassen sowie Kopien der Ausweise zu archivieren. Hierzu sollten Sie mir Ihren Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegen (Ihre persönlichen Daten werden hierbei nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt, werden Dritten keinesfalls weitergegeben und natürlich nicht für Werbezwecke verwendet).
Weiterhin werde ich Sie fragen, zu welchem (Geschäfts-)Zweck Sie die Immobilie erwerben, ob Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für Dritte handeln und ob Sie eine politisch exponierte Person sind.
Ich bitte Sie also mich entsprechend zu unterstützen, damit wir uns zusammen an die Vorgaben des Geldwäschegesetzes halten können.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich gerne an.